Moin, Loide.
Nun ist es gerade so, dass an mich die Frage herangetragen wird, was passiert wenn man die Fahrt aus bestimmten Gründen nicht antreten kann. Frei nach dem Motto, dass Nennschulden bei öffentlichen Vespa-Veranstaltungen (ist auch so seitens des VCVD geregelt) nicht zurück gegeben werden. Nennschulden sind in diesem Falle Ehrenschulden.
Dazu noch mal eins: Das Ticket ist übertragbar – wenn IHR nicht könnt, findet wen, der anstatt euer mitfährt!
Dennoch will ich hier ja keinen übern Tisch ziehen und daher hab ich mir gedacht, dass falls das passiert, gebe ich die Gebühr abzüglich meiner Auslagen für Orga, Reservierungen bzw. amtliche Genehmigungen, Versicherungen und so ‘n Zeug usw. zurück. Diese beläuft sich dann ca. auf etwas die Hälfte. Bitte beachtet aber dann, dass ich mir auch da ‘ne kleine Karenzzeit einräume: Die Anmeldung schliesst am 31.07.2020 – dann hab ich genau 6 Tage Zeit alles zu organisieren und fertig zu machen. Daher würde ich bitten – falls die Fahrt nicht angetreten wird – sagt doch bitte bis 31.07. Bescheid. Es ist alles so Arsch-knapp dieses jahr – da kann ich dann auch nicht mehr reagieren.
Danke und ich freu mich auf euch!